Der SiGeKo für sich ist nur für Bauvorhaben vorgeschrieben.
Die Kriterien dabei sind auf einige Aspekte definiert, die einen SiGeKo voraussetzen, ohne dabei den Bauherren von seiner Verantwortung zu entlasten.
Die Kriterien sind generell:
- mehr als 1 Arbeitgeber auf der Baustelle
- wenn voraussichtliche Bauzeit mind. 31 Arbeitstage wird und mind. 21 Beschäftigte zeitgleich arbeiten
- oder voraussichtliche Bauzeit über 500 Personentage umgesetzt werden müssen
- oder sog. „besonders gefährliche Arbeiten“, wie beispielhaft Absturzgefahren, Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe, Elektrizität oder Erstickungsgefahren in besonders definiertem Umfang mit den Bauarbeiten verbunden sind (BauStellV Anh. II)
Man kann also grob festhalten, dass für jede gewerblich veranlasste und beinahe jede private Baustelle ein SiGeKo vorgeschrieben ist.
Da dessen Leistung in der Regel der Bauherr nicht leisten kann (er dürfte es), ist ein SiGeKo zu beauftragen.
Zur Orientierung, welche Qualifizierungsausrichtungen klassisch sind, nutzen Sie einfach unsere Suchmaske für den SiGeKo.