Im Notfallmanagement
D.h., dem SiGeKo obliegt die Sicherstellung von Erste-Hilfe-Versorgungen, Rettungsketten und Alarmierungen bis hin zu situationsgerechten Evakuierungsplänen und deren Einhaltung. Wohl gemerkt; nur, wenn etwas passiert(!).
Bis dahin begnügen sich (fast) alle mit der bloßen Planung. Oder dem Wissen darum, das diese Planung existieren sollte. In der Praxis wird dann diese Verantwortung auf den zivilen Bevölkerungsschutz geschoben (Rettungsdienst, THW, Katastrophenschutz etc.) - vielleicht auf die Werkfeuerwehr. Diese für diesen Fall häufig anzutreffende Option erfordert die zwingende Einbindung der Verantwortlichen des jeweiligen Schutzorgans - bereits in der Planung und dann regelmäßig und nachvollziehbar.
Im Idealfall probt man unterschiedliche Szenarien als Alarmübungen. Das involviert nicht nur den Manager der jeweiligen Hilfseinrichtung, sondern ermöglicht zudem eine Marketing-relevante Verarbeitung im Unternehmen (positives Medien-Echo) und schafft wirkliche Sicherheit für den Ernstfall. Zudem werden die Szenarien einer organisatorisch bedingten Durchgriffshaftung der Unternehmensführung reduziert, dem Bauherrn widerfährt bei Haftungsfragen ebenfalls Wohlwollen und der SiGeKo hat haftungstechnisch sogar einer möglichen Garantenstellung genüge getan.
Wie bemerkt; nur, wenn etwas passiert... Oder auch, wenn alles glatt läuft? Fallstricke gibt es neben den Arbeitsschutzgesetzen und der Baustellenverordnung schließlich noch viele: StGB, Notstandsverordnungen, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetze usw.