Der Sigeko in Kooperation mit dem Architekten
Andererseits wird das Thema der Arbeitssicherheit gerade hier meistens (unbeabsichtigt) vernachlässigt; schließlich haben die Architekten nicht von Haus aus automatisch mit der Arbeitssicherheit zu tun. Was wiederum dazu führt, dass sich beinah zwingend Fachkräfte für Arbeitssicherheit einigen Dingen annehmen müssten - im Anschluss der ganzen Baugenehmigungen.
Der Fokus auf diese Kombination bedeutet aber in der Praxis, dass zwei eigentlich untrennbare Komponenten (SiGeKo & Arbeitssicherheit) über das ganze Projekt hinweg zu Gunsten möglicher, planerischer Abstimmungsabläufe (SiGeKo & Architekt) schon in der Genehmigungsphase getrennt werden. Im Ergebnis beschert das häufig mangelnde Objektivität und Unabhängigkeit, Kostentreiberei durch Prozessverzögerungen und Abstimmungsprobleme in der Praxis (partielle Baustopps) und kann schnell das Gegenteilige des erhofften, effizienten Bauablaufs, bewirken.
Empfehlung: Ohne die Leistungen aus einem klassischen Architektur-Büro zu schmälern; Unabhängigkeit und dauerhaftes Involvieren des SiGeKo in der Praxis sind aus der Praxiserfahrung am besten extern aufgehoben. Das bewahrt die fachlichen Kompetenzen in ihrer Entscheidungsfreiheit vor Interessenkonflikten, ermöglicht die Auswahl ganz spezieller (Bau-)Kenntnisse und separiert zugleich klar trennbar die Haftung in dem Bereich. Zudem sollten die Verträge für SiGeKo ohnehin separat gehalten sein, aufgrund des völlig unterschiedlichen Charakters zur Architektenleistung.