Der SiGeKo in Ausführung und Betreuung
Die Auswahl eines SiGeKo sollte sich grundsätzlich nach Art des Bauvorhabens in Abstimmung mit seiner Qualifikation richten. Ggf. wird während Bauphasenbeginn ein SiGeKo vor Ort eingearbeitet werden müssen, der bestens mit der Arbeitssicherheit betraut ist. Dessen Einarbeitung ist i. d. R. kurzweiliger und unkritischer zu bewerten, als einen SiGeKo des Planungsbüros mit der Arbeitssicherheit vor Ort zu betrauen.
Der Betreuungsumfang richtet sich nach der Bestellung des SiGeKo und seiner Aufgabendefinition. Davon abhängig sind die ihm zugängig zu machenden Arbeitsplätze zu gestalten. Grundsätzlich hat der SiGeKo keinerlei Weisungsbefugnisse - Ausnahmen stellen hier die Gefahr im Verzug und eine Haverie dar - vorausgesetzt, die Bestellung des SiGeKo exkludiert nicht Letzteres. Formal besitzt ein "Beauftragter" nur dann eine Weisungsbefugnis, wenn dieser "in eigener Verantwortung" handelt.
Für den SiGeKo bedeutet das die schriftliche Bestätigung, Entscheidungsbefugnisse, Weisungsrecht und Vollmacht bzgl. eines finanziellen Budgets zu besitzen (§ 14 Abs. II, Nr. 2 StGB).
Als benefitreich haben sich regelmäßige Berichterstattungen und Meetings zwischen den Gewerken mit der Bauleitung, resp. "Construction-Meetings" ergeben. Stets dabei sollte ein verantwortlicher Repräsentant der Arbeitssicherheit sein, um im Tagesgeschäft mit kurzen Wegen und schnellen Entscheidungen effizient arbeiten zu können. Eine ausgeprägte Kontinuität in der Abstimmung beider Bereiche ist essentiell.
Neben kontinuierlicher Evaluation des SiGe-Plans und erforderlicher Anpassung, macht es bei der Betreuung Sinn, die Verantwortlichen aller Gewerke immer wieder mit der Thematik des SiGe-Plans vertraut zu machen - nicht alle können ihn richtig interpretieren - zumal dieser in seiner Ausführung keiner Normung unterliegt und unterschiedlich gestaltet sein kann.
Die Größe des Bauvorhabens sollte letztlich bestimmen, ob nicht sogar einzelne Sektionen von verschiedenen SiGeKo betreut werden. In jedem Fall muss mit der HSE-Abteilung im Schulterschluss gearbeitet werden, um auftretende Diskrepanzen frühzeitig erkennen und adäquat reagieren zu können.