Der SiGeKo in der Planung
Der SiGeKo sollte bereits ab der Projektplanung zur Klärung von Sachverhalten mit herangezogen werden - der Haftungsübergang auf die vorgeschriebene Qualifikation ist hierbei nicht zu unterschätzen. Das gilt grundsätzlich immer dann, wenn der Bauherr nicht selbst über die geforderte Qualifikation verfügt.
Insbesondere macht es bei spezialisierten Bauvorhaben Sinn, den SiGeKo regelmäßig zu konsultieren -z.B. im Hochbau mehrerer Gewerke- oder -bei Planungsindividaualität- auch nach erfolgter Planung außerhalb der Sicherheitskoordination seine Fachexpertise hinzuziehen.
Je nach Bestellung und Aufgabenbeschreibung, kann sich der SiGeKo
bereits in der Planung verantwortlich zeichnen. Z.B. bei notwendigen Absperrmaßnahmen & Genehmigungen, oder auch bei grundsätzlichen Anträgen und Freigaben zur unbedenklichen Machbarkeit von Gestaltungs- und Fertigungsprozessen.
Hierzu ist seine Hinzuziehung des SiGeKo unbedingt und frühzeitig von Nöten. Im Idealfall ist der SiGeKo in der Planung auch derjenige SiGeKo der Betreuung in der Praxis. Zwar ist die initiale Mitarbeit eines externen SiGeKo für viele Bauherrn und Architekturbüros mitunter ungewohnt. Allerdings mutet sie -wenn koordiniert- deutlich weniger aufwendig an, als sich in der Praxis wieder gesonderte Fachleute einzubestellen, die sich zudem nicht selten erst einmal einarbeiten müssen. Wenn auch die Haftungsfrage dann geklärt ist (sie liegt mitunter bei dem ausarbeitenden SiGeKo - was selten auch gleichzeitig der Betreuungs-SiGeKo ist), führen derartige Querelen und Unstimmigkeiten vor Ort dennoch häufiger zu Personalwechsel, als wenn bereits beim Start das richtige Team gesetzt wird. Im Ergebnis möchte man ja insbesondere einen stimmigen Ablauf der Baumaßnahme haben - und zwar insbesondere, nachdem die Baugenehmigungen durch sind.
Hierzu ist seine Hinzuziehung des SiGeKo unbedingt und frühzeitig von Nöten. Im Idealfall ist der SiGeKo in der Planung auch derjenige SiGeKo der Betreuung in der Praxis. Zwar ist die initiale Mitarbeit eines externen SiGeKo für viele Bauherrn und Architekturbüros mitunter ungewohnt. Allerdings mutet sie -wenn koordiniert- deutlich weniger aufwendig an, als sich in der Praxis wieder gesonderte Fachleute einzubestellen, die sich zudem nicht selten erst einmal einarbeiten müssen. Wenn auch die Haftungsfrage dann geklärt ist (sie liegt mitunter bei dem ausarbeitenden SiGeKo - was selten auch gleichzeitig der Betreuungs-SiGeKo ist), führen derartige Querelen und Unstimmigkeiten vor Ort dennoch häufiger zu Personalwechsel, als wenn bereits beim Start das richtige Team gesetzt wird. Im Ergebnis möchte man ja insbesondere einen stimmigen Ablauf der Baumaßnahme haben - und zwar insbesondere, nachdem die Baugenehmigungen durch sind.