Rechtskonform, sicher, geprüft:
Mit dem richtigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
vermeidest du Verzögerungen, schützt dein Team und sparst bares Geld.
Mit einem erfahrenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) sichern Sie die Baustelle nicht nur ab, sondern reduzieren auch Haftungsrisiken und schaffen Vertrauen bei allen Beteiligten.
sigeko.de verbindet Sie direkt mit zertifizierten SiGeKo-Experten – geprüft, transparent und individuell.
Sicherheit und Effizienz sind kein Zufall. Mit sigeko.de profitieren Sie von drei einzigartigen Vorteilen, die Ihr Bauprojekt von Anfang an absichern und langfristig erfolgreich machen.
Alle Anbieter auf sigeko.de sind unabhängig verifiziert – keine Pseudo-Titel, keine versteckten Hintergründe. Nur echte Profis mit nachgewiesenen Qualifikationen.
Keine Zwischenhändler oder Agenturen – Sie sprechen direkt mit dem Experten. Schnell, unkompliziert und ohne Umwege.
Unser Team besteht selbst aus erfahrenen Praktikern. Wir helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden – von der Vorplanung bis zur finalen Umsetzung.
Unsere gelisteten Experten arbeiten nach den Maßgaben der Baustellenverordnung (BaustellV) und der RAB-Regeln – von RAB 10 bis RAB 33. So garantieren wir höchste Standards und Rechtssicherheit.
Ob Bauherr, Architekt oder Projektentwickler –
finden Sie genau den Experten, den Ihr Bauvorhaben verdient.
Auf sigeko.de können Sie nicht nur Experten finden, sondern auch Ihre Projekte vorstellen oder Seminare buchen.
Von der Projektvorstellung bis zu IHK-zertifizierten Seminaren – alles, was Sicherheit auf Ihrer Baustelle ausmacht.
Wir beantworten alle wichtigen Fragen rund um die Beauftragung, Pflichten und Qualifikationen eines SiGeKo. Damit Sie schnell, rechtssicher und ohne Missverständnisse starten.
SiGeKo ist nicht gleich SiGeKo. Abgesehen von der ganz eigenen Qualitätsperformance eines jeden SiGeKo, tragen dessen Projekterfahrung und -Ausrichtung und Aspekte, wie Beauftragungskontext und Hintergrundqualifizierung maßgeblich zur fachlichen Eignung bei.
Auch ist -abhängig von der Tätigkeitsaufnahme- ein wesentlicher Part der Beginn des Projektes und ob der SiGeKo bereits mit der Planung aktiv eingebunden wird oder -wie leider vielfach gegeben- zunächst auf die Einbindung eines SiGeKo verzichtet wurde. Einen zusätzlich wichtigen Part stellt auch die Einbindung in den Arbeitsschutz (HSE) dar. Bei lediglich einem kleinen Bauvorhaben (z.B. Zweifamilienhaus), kann durchaus ein SiGeKo ausreichend sein, der den SiGeKo zusammen mit seinem Architektenleistungen kombiniert. Natürlich müssen dabei grundsätzlich Interessenkonflikte ausgeschlossen sein.
Ist dagegen ein SiGeKo gewollt, der auf größeren Baufeldern (z.B. Industrie) auch den Part der HSE-Schnittstelle abdeckt, so empfiehlt sich hier mindestens auch die parallele Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Einen Rahmen zur Eignung der SiGeKo ist den gültigen Richtlinien zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB unter www.baua.de) zu entnehmen.
Diese und etliche weitere Qualifizierungsausrichtungen bestimmen „Ihren“ SiGeKo. Wir haben aus internationalen Bauprojekten unterschiedlicher Größe die in unseren Augen wichtigsten Auswahlkriterien zur Eignung in einer Maske zusammengetragen. So können die jeweiligen SiGeKo nach ihrer gewünschten Eignung und Aufgabe gefiltert werden.
Und mehr noch:
All die Angaben sind einmalig auf Plausibilität kontrolliert, d.h. durch Vorlage der Qualifizierungen im Eingang überwacht. So kann jeder sicher sein, dass das, was auf der Packung drauf steht, auch drinnen ist.
Damit gehen Sie in jedem Fall sicher, dass nur zur Besetzung relevante Personen in den Kreis der Auswahl kommen. Das spart Zeit bereits bei der Suche, der Vorauswahl und reduziert Lücken in der qualitativen Versorgung.
Kurzum: damit wächst die Sicherheit und reduzieren sich die Kosten.Deshalb ist das so wichtig.
Der SiGeKo für sich ist nur für Bauvorhaben vorgeschrieben.Die Kriterien dabei sind auf einige Aspekte definiert, die einen SiGeKo voraussetzen, ohne dabei den Bauherren von seiner Verantwortung zu entlasten.
Die Kriterien sind generell:
mehr als 1 Arbeitgeber auf der Baustelle
wenn voraussichtliche Bauzeit mind. 31 Arbeitstage wird und mind. 21 Beschäftigte zeitgleich arbeiten
oder voraussichtliche Bauzeit über 500 Personentage umgesetzt werden müssen
oder sog. „besonders gefährliche Arbeiten“, wie beispielhaft Absturzgefahren, Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe, Elektrizität oder Erstickungsgefahren in besonders definiertem Umfang mit den Bauarbeiten verbunden sind (BauStellV Anh. II)
Man kann also grob festhalten, dass für jede gewerblich veranlasste und beinahe jede private Baustelle ein SiGeKo vorgeschrieben ist.
Da dessen Leistung in der Regel der Bauherr nicht leisten kann (er dürfte es), ist ein SiGeKo zu beauftragen.
Zur Orientierung, welche Qualifizierungsausrichtungen klassisch sind, nutzen Sie einfach unsere Suchmaske für den SiGeKo.
Ein SiGeKo sollte so früh wie möglich eingebunden sein (unbedingt ab Planungsphase), um spätere Kosten durch Verzögerungen und Baustillstand weitestgehend zu vermeiden.
Ein SiGeKo MUSS durch den Bauherrn beauftragt werden, da seine Tätigkeit primär den Part der Beratung und Information im Sinne einer guten Baukoordination darstellt.
Zudem ist ein SiGeKo weisungsfrei -sofern nicht vertraglich anderes vereinbart ist- und sichert somit als unabhängiger Berater, die Interessen des Bauherrn.
Z.B. in:
rechtlicher Hinsicht zur Einhaltung der Bauherrengrundpflichten im Arbeitsschutz
um reibungslosen Ablauf einer Baustelle zu koordinieren
durch Planung, um Kollisionen wesentlicher Gewerke zu verhindern
mittels Erstellung erforderlicher Dokumente zur Wahrung der Rechtskonformität
durch Umsetzung von Schulungsobliegenheiten und Meetings, die dem Bauherrn zuzuordnen sind
Dokumente können dabei z.B. sein:
SiGE-Plan, Koordinationspläne, Baustellenordnung, Standortpläne, Unterlagen für spätere Arbeiten oder auch Meldekorrespondenz zwischen Baubehörde und Bauherr etc.
Die konkret wesentlich detaillierter dargestellten (verpflichtenden) Tätigkeiten eines SiGeKo finden sich in der RAB 30 (Anlage C) unter www.baua.de und im § 3 der Baustellenverordnung.
Dem einzelnen SiGeKo ist ein entsprechendes Unternehmen gleichzustellen.
Im Fall mehrerer SiGeKo, ist eine leitende Kraft zu bestimmen.
SiGeKo müssen sich zwingend mit den weiteren Schnittstellen im Arbeitsschutz abstimmen und erfüllen in vielen Bereichen die Bringschuld des Bauherrn gegenüber den Arbeitern und Nachunternehmern.
Da der Part des Arbeitsschutzes („HSE“) stets in die Bereiche des SiGeKo übergeht, sind hier die Interessenkonflikte durch die jeweiligen Auftraggeber und individuellen Tätigkeiten unbedingt zu vermeiden.
Die maßgeblichen Referenzen zur Bestellung (schriftliche Benennung) eines SiGeKo finden sich in der Baustellenverordnung (BausStellV) und den RAB.
Das jeweilige Landesbaurecht schreibt ggf. mittelbar oder unmittelbar über die Bauordnungen der Länder zusätzlich die Koordination einer Baustelle vor.
Da ein Gesamtauftrag für einen SiGeKo in der Ausführungsphase sehr komplex sein kann und auch von der Vorarbeit eines SiGeKo abhängt, gibt es hier keine pauschale Antwort.
Insbesondere auch deshalb nicht, weil die Leistungsqualitäten der jeweiligen SiGeKo aufgrund unterschiedlicher Qualitätscharakteristika tlw. erheblich differieren.
Aus professioneller Sicht ist der häufig anzutreffende Mythos „1 x in 14 Tagen“ für den Alltag unbrauchbar und für keine der beteiligten Seiten (mit Ausnahme vielleicht beim Bau eines 2-Familienhauses) zu empfehlen.
Weder ist es faktisch möglich noch fachlich umsetzbar, ggf. vorangegangene Versäumnisse in solchen Zeitfenstern zu korrigieren,noch den Grundauftrag zu erfüllen und/oder den nach 2 Wochen einstellenden Veränderungen gerecht zu werden, um entsprechende Maßnahmen planen zu können.
Auch ist es nicht möglich, Planungen, Schulungen oder Absprachen mit Schnittstellen suffizient umzusetzen und auf Änderungen (Ausfälle, Bauplanänderungen etc.) adäquat reagieren zu können.
Da der Bauherr aufgrund seiner Vollverantwortlichkeit einer Kontroll- und Überwachungspflicht unterliegt, wird diese aus Sicht eines SiGeKo mit einem 14-Tages-Rhythmus gleichfalls nicht erfüllt und ist maximal als Signaturerhalt zu werten, um Nachweise darlegen zu können.
Im Fall eines dokumentierten Zwischenfalls mit Personenschaden dürfte das in keinem der Bundesländer dem Anspruch der Erfüllung von Bauherrenpflichten standhalten,so dass man sich derartige Aufträge von vornherein sparen kann.
Es empfiehlt sich immer, in Abstimmung mit dem jeweils über den Generalbauunternehmer beauftragten oder direkt eingesetzten Arbeitsschutz-Manager (HSE-Manager) einen Gesamtstatus zu erheben und anhand ermittelter Risiken die Präsenzzeiten des SoGeKo im Team festzustellen – die aufgrund der Baustellenentwicklung durchaus einer gewissen Dynamik unterliegen und auch -je nach Phase- schwanken können.
Bauherren & SiGeKo ist immer empfohlen, wenn der SiGeKo auch als SiFA (Fachkraft für Arbeitssicherheit) zusätzlich qualifiziert ist.
Da SiGeKo generell tendenziell umfangreiche Qualifikationen vorweisen können -insbesondere in Kombination als SiFA ist eine erhebliche Eingangsqualifikation vorausgesetzt- sind diese Leute nicht günstig.
Der zusätzliche Aspekt als Stabstelle immer den Bauherrn zu beraten – ergo auch ohne Weisungsobliegenheiten oberhalb der Bauleitungen positioniert zu sein, bildet sich zunehmend auch im Honorar ab.
Tagessätze in Höhe von mind. 1.200,00 EUR netto zzgl. Spesen dürften mittlerweile als Standard gelten – je nach Qualifikation im HSE-Bereich und weiteren Spezialisierungen sind Tagessätze oberhalb 1.800,00 EUR
und auch mit einer 2 davor keine Seltenheit mehr
und ein höherer Tagessatz als der der Bauleitung oder Vorkasse rufen heutzutage keine Verwunderung mehr hervor.
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