Sigeko Suche SiFA Sichermacher Arbeitsschutz Baustelle Bauherrenpflicht HSE Gewerke BG Baustellensicherheit Hannover Seminar

ANZEIGE Dienstleister

 Sigeko Suche SiFA Sichermacher Arbeitsschutz Baustelle Bauherrenpflicht HSE Gewerke BG Baustellensicherheit Hannover Seminar

Gefahrenabwehr seit über 20 Jahren - als Betreuung und Projektbegleitung. Analyse, Planung, Umsetzung, Betreuung aus einer Hand.

Sicherheitskonzepte Nord

Arbeitsschutz & Notfallmanagement

ANZEIGE Seminare

Baufeld-Sicherheit neu gedacht

Standortmanagement mit LSP

 Sigeko Suche SiFA Sichermacher Arbeitsschutz Baustelle Bauherrenpflicht HSE Gewerke BG Baustellensicherheit Hannover Seminar

Mit LEGO-Serious-Play werden Sicherheit & Organisation von Baustellen neu gedacht. Erstmalig und real erfahrbar.

Perfekt, um Soft-Skills mit Hard-Skills effektiv zu kombinieren.

ANZEIGE Agenturen

Schnittstellenanpassung im gesamten HSE-Management und branchenübergreifend. Agentur, Akademie und Gutachten für Kliniken und Industrien.

SICHERMACHER GmbH

Unternehmenssicherheit Professionell

 Sigeko Suche SiFA Sichermacher Arbeitsschutz Baustelle Bauherrenpflicht HSE Gewerke BG Baustellensicherheit Hannover Seminar

Aktuelles

Asbestwahnsinn in Hannover


Asbest-Abriss durch die Behörden Hannovers

legitimiert: Zentral und inmitten von Wohn- Einkaufs-und Hotel-Blöcken erfolgt behördlich bestätigt ein Abriss mit Asbestlast - inkl.

erheblicher Staubbelastung für Anwohner und Gewerbe.

Rudimentäre Staubbindung durch Wasserberieselung erfolgte erst, nachdem der Geschäftsinhaber M. Concilio sich öffentlich empörte. Maßnahmen durch ausgerechnet einen "Grünen" OB: Absage. "Nichts erforderlich". Nun, der ist allgemein für sehr Laissez-fairen Umgang mit der Gesundheit bekannt. Dort fehlt nicht nur ein SiGeKo...


Zufallsartikel

Kurisose Maßnahme zum 1. April


Ursachen bekämpfen um Arbeitsunfällen vorzubeugen? Zu aufwendig - dachte sich das HSE-Management einer deutschen Großbaustelle und griff in die esoterische Trickkiste...


Auf einer deutschen Chemie-Großbaustelle mit rund 1500 Mann On Site hat sich am 01. April 2015 Folgendes zugetragen: Immer wieder kam es zu Augenverletzungen durch Schleifstaub, Metallsplitter- und Funkenflug. Die Bedingungen der Verletzungen waren aufgrund der Menge an unterschiedlichen Gewerken höchst unterschiedlich, so dass eine Aufarbeitung mit gezielten und sinnvollen Maßnahmen zur Vermeidung von zukünftigen Unfällen zu aufwendig erschien. Die eigenen Schulungsmaßnahmen hielt man, trotz entsprechender Vorkommnisse und gegenteiliger Aussagen, weiterhin für "gut". Um die arbeitsbedingte Verletzungsquote trotzdem zu reduzieren, entschied man sich für einen eher außergewöhnlichen, esoterisch anmutenden Weg.

Es wurden Magnetklebestreifen unter den Schirmen der Helme angeklebt. Laut int. HSE-Management sollten diese Magnete bewirken, dass zukünftige Splitter vorm Kontakt mit dem Auge abgefangen werden.
Auf die Anmerkung, dass es sich um einen pfiffigen Aprilscherz handle, wurden die Verantwortlichen ungehalten - schließlich sei es eben kein Aprilscherz. Und obgleich die Maßnahme mutmaßlich mehr geschädigt als genutzt haben dürfte; die Magnetstreifen wurden tatsächlich zur Pflicht.

Unfälle gab es in gleicher Art und Anzahl danach weiterhin, da Hochgeschwindigkeits-Splitter beim Trennen & Flexen - wen verwundert´s - nicht abgehalten werden konnten. Dafür haben die Magnete die Metallstäube beim Schleifen prima sammeln können - leider auch das Groß, das eigentlich niemals in die Nähe der Augen geraten wäre und erst daraufhin bei der Abnahme von Schutzbrille oder anfassen des Helmschirms in die Augen gelangen konnten...

Wenigstens kann das HSE-Management behaupten, es hätte alles getan. Unsere Quelle jedenfalls äußerte sich nur dahingehend, das der Ideengeber solchen Unfugs wohl unter dem deutlichen Einfluß cannabinoider Substanzen gestanden haben muß...

Archiv

Verhandlungssache Honorar


Wie teuer ist ein SiGeKo? Diese Frage beschäftigt Auftraggeber wie -Nehmer gleichermaßen. Bereits seit 2004 steht fest: keine HOAI!


Im Beschluss desOLG Celle vom 5.7.2004, Az: 14 W 63/03werden 0,4 % der Netto-Bausumme als SiGeKo-Vergütung vom Gericht als "angemessen" und durchaus üblich angesehen - mit Verweis darauf, dass auch 0,6% durch die streitenden Parteien bereits beidseits akzeptiert wurden.
Zu klären bleiben konkret die Bestandteile der "Netto-Bausumme".

Als üblich und empfehlenswert hat sich allerdings die Berechnung anhand von Stundenleistungen (mit Pauschalsatz) etabliert. Hierbei sind entsprechende Extra-Leistungen, wie z.B. Baustellen-Verordnung oder administrative Arbeiten sowie Häufigkeit der Baufeld-Besuche unbedingt zu benennen. Reine Pauschalangebote finden üblicherweise dort Anwendung, wo es sich um voluminöse Projekte handelt, sowie die dauerhafte, resp. zum erheblichen Teil notwendige Präsenz eines SiGeKo vor Ort erforderlich ist.

SiGeKo im Notfallmanagement


Wenn auch vom SiGeKo und seiner Arbeit formal gefordert (und somit abgedeckt), sind nur wenige Ausnahmen zum Notfallmanager qualifizierter SiGeKos am Markt verfügbar. Das Notfallmanagement auf einem Baufeld deckt exakt das Handlungsvakuum ab, das im Falle eines Worst-Case-Szenarios entstandene Notfälle möglichst effektiv dadurch begrenzt, dass Mensch, Umwelt und Unternehmen von einem fließend angewandten Notfallmanagement profitieren.


D.h., dem SiGeKo obliegt die Sicherstellung von Erste-Hilfe-Versorgungen, Rettungsketten und Alarmierungen bis hin zu situationsgerechten Evakuierungsplänen und deren Einhaltung. Wohl gemerkt; nur, wenn etwas passiert(!).

Bis dahin begnügen sich (fast) alle mit der bloßen Planung. Oder dem Wissen darum, das diese Planung existieren sollte. In der Praxis wird dann diese Verantwortung auf den zivilen Bevölkerungsschutz geschoben (Rettungsdienst, THW, Katastrophenschutz etc.) - vielleicht auf die Werkfeuerwehr. Diese für diesen Fall häufig anzutreffende Option erfordert die zwingende Einbindung der Verantwortlichen des jeweiligen Schutzorgans - bereits in der Planung und dann regelmäßig und nachvollziehbar.

Im Idealfall probt man unterschiedliche Szenarien als Alarmübungen. Das involviert nicht nur den Manager der jeweiligen Hilfseinrichtung, sondern ermöglicht zudem eine Marketing-relevante Verarbeitung im Unternehmen (positives Medien-Echo) und schafft wirkliche Sicherheit für den Ernstfall. Zudem werden die Szenarien einer organisatorisch bedingten Durchgriffshaftung der Unternehmensführung reduziert, dem Bauherrn widerfährt bei Haftungsfragen ebenfalls Wohlwollen und der SiGeKo hat haftungstechnisch sogar einer möglichen Garantenstellung genüge getan.

Wie bemerkt; nur, wenn etwas passiert... Oder auch, wenn alles glatt läuft? Fallstricke gibt es neben den Arbeitsschutzgesetzen und der Baustellenverordnung schließlich noch viele: StGB, Notstandsverordnungen, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetze usw.


 Sigeko Suche SiFA Sichermacher Arbeitsschutz Baustelle Bauherrenpflicht HSE Gewerke BG Baustellensicherheit Hannover Seminar
 Sigeko Suche SiFA Sichermacher Arbeitsschutz Baustelle Bauherrenpflicht HSE Gewerke BG Baustellensicherheit Hannover Seminar
 Sigeko Suche SiFA Sichermacher Arbeitsschutz Baustelle Bauherrenpflicht HSE Gewerke BG Baustellensicherheit Hannover Seminar

Abestwahnsinn in Hannover



Asbest-Abriss durch die

Behörden Hannovers

legitimiert: Zentral und

inmitten von Wohn- Einkaufs-

und Hotel-Blöcken erfolgt

behördlich bestätigt ein

Abriss mit Asbestlast - inkl.

erheblicher Staubbelastung

für Anwohner und Gewerbe. 

Rudimentäre Staubbindung durch Wasserberieselung erfolgte erst, nachdem der Geschäftsinhaber M. Concilio sich öffentlich empörte. Maßnahmen durch ausgerechnet einen "Grünen" OB: Absage. "Nichts erforderlich". Nun, der ist allgemein für sehr Laissez-fairen Umgang mit der Gesundheit bekannt. Dort fehlt nicht nur ein SiGeKo...  

 Sigeko Suche SiFA Sichermacher Arbeitsschutz Baustelle Bauherrenpflicht HSE Gewerke BG Baustellensicherheit Hannover Seminar

Der SiGeKo in 3 Minuten


Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten und zugleich ökonomische Bauabläufe sicherstellen - eine große Herausforderung? Bestimmt! Die Schnittstellenkompetenz eines SiGeKo muss sehr facettenreich sein. Sein fachlich-funktioneller Abdeckungsbereich reicht von der kleinen Baustelle bis zum industriellen Großbaufeld mit allen Gewerken und weit über 1000 Mann; von der Planung einfacher Arbeitssicherheit über die Abstimmung großer Sicherheitsprozesse der einzelnen Gewerke bis hin zur Haverie.


Vorgeschrieben und per Rechtsstatus der Geschäftsführung (res. dem Auftraggeber/Bauherrn) direkt beratend beigestellt, ist der SiGeKo doch häufig mit einem Leistungsminimum geduldet. Für den Großteil seiner Maßnahmen haftet er selbst. Sein Werdegang und u. U. üppige Versicherungssummen begründen seine Honorare und machen seine Rollenfindung in der Praxis nicht leicht.

Historisch regelt seit 1998 die Baustellenverordnung, dass der SiGeKo durch den Bauherrn schriftlich mit Aufgabe & Umfang zu bestellen ist und sich dem Fokus der Planung, Einhaltung & Sicherstellung primär präventiver Maßnahmen der Arbeitssicherheit widmet. Er stellt fest, koordiniert und überprüft - unberührt der Verantwortung des Bauherrn. Sein Fokus vorgenannter Betrachtung liegt dabei auf den Gefährdungen, die erst Gewerke-übergreifend entstehen. Aufgrund der speziellen Anforderungen, muß ein SiGeKo seine Befähigung i. d. R. unabhängig seiner technischen Ausbildung, durch einen speziellen Kurs erwerben und nachweisen.

Die Erfahrung zeigt nicht selten eine erhebliche Diskrepanz zwischen theoretisch-logischer Anforderung an den SiGeKo einerseits und deren Umsetzung in der Praxis und tatsächlicher Kompetenz andererseits. Nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, ist ein SiGeKo, der zugleich die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa/Fasi) belegen kann - andernfalls sind in vielen Betreuungsbereichen der Praxis schon per se Grenzen gesetzt, da eine der Hauptanforderungen ("Arbeitssicherheit") in der Praxis gar nicht angewandt werden kann. Wird dieser Aspekt ignoriert, kommt es in Folge recht häufig intermittierend zu partiellen Baustopps, weil sich Koordinationsprobleme in der Ausführung der Arbeitssicherheit als zwingend zu beseitigende Hindernisse entpuppen. Das kostet Nerven & Zeit, ist (sehr) teuer und vor allem: vermeidbar.
Auch darf die Dynamik des Bauvorhabens keinesfalls unterschätz werden, da regelmäßiger Eingriff und Überarbeitung der Maßnahmen Standard sind - und somit viel Praxistätigkeit und Koordinationserfahrung erfordern.

Eine weitere Schnittstelle ist das Notfallmanagement. Die Arbeitsschutzgesetze stellen die Erste Hilfe, Rettungskette und Notfallmaßnahmen als eine Aufgabe der Arbeitssicherheit fest, die der SiGeKo koordiniert. Schlußfolgernd ist der SiGeKo dazu verpflichtet, auch sämtliche Haveriemöglichkeiten dergestalt zu planen, bis sich das regulär zuständige Schutzorgan (z.B. Rettungsdienste, Katastrophenschutz oder Werkfeuerwehr) eines möglichen Notfalls annimmt. Dieser Garantenstellung kommt der SiGeKo ausschließlich dann nach, wenn er diesbezüglich entsprechende Qualifikationen vorweisen kann, die deutlich über die normale SiGeKo-Qualifikation hinausgehen.



Fazit

Je kompetenter und komplexer der SiGeKo in der bereichsübergreifenden Branchenerfahrung ist, desto besser für den Auftraggeber. Insbesondere die Schnittstellenkompetenzen erleichtern nicht nur die Haftungsfrage, sondern ermöglichen erst das reibungslose Zusammenwirken von Koordination und ökonomischen Arbeitsabläufen in der Praxis.


SiGeKo - die Tätigkeitsphasen


Planungsphase

Der SiGeKo sollte bereits ab der Projektplanung zur Klärung von Sachverhalten mit herangezogen werden - der Haftungsübergang auf die vorgeschriebene Qualifikation ist hierbei nicht zu unterschätzen. Das gilt grundsätzlich immer dann, wenn der Bauherr nicht selbst über die geforderte Qualifikation verfügt.


Insbesondere macht es bei spezialisierten Bauvorhaben Sinn, den SiGeKo regelmäßig zu konsultieren -z.B. im Hochbau mehrerer Gewerke- oder -bei Planungsindividaualität- auch nach erfolgter Planung außerhalb der Sicherheitskoordination seine Fachexpertise hinzuziehen. Je nach Bestellung und Aufgabenbeschreibung, kann sich der SiGeKo bereits in der Planung verantwortlich zeichnen. Z.B. bei notwendigen Absperrmaßnahmen & Genehmigungen, oder auch bei grundsätzlichen Anträgen und Freigaben zur unbedenklichen Machbarkeit von Gestaltungs- und Fertigungsprozessen.
Hierzu ist seine Hinzuziehung des SiGeKo unbedingt und frühzeitig von Nöten. Im Idealfall ist der SiGeKo in der Planung auch derjenige SiGeKo der Betreuung in der Praxis. Zwar ist die initiale Mitarbeit eines externen SiGeKo für viele Bauherrn und Architekturbüros mitunter ungewohnt. Allerdings mutet sie -wenn koordiniert- deutlich weniger aufwendig an, als sich in der Praxis wieder gesonderte Fachleute einzubestellen, die sich zudem nicht selten erst einmal einarbeiten müssen. Wenn auch die Haftungsfrage dann geklärt ist (sie liegt mitunter bei dem ausarbeitenden SiGeKo - was selten auch gleichzeitig der Betreuungs-SiGeKo ist), führen derartige Querelen und Unstimmigkeiten vor Ort dennoch häufiger zu Personalwechsel, als wenn bereits beim Start das richtige Team gesetzt wird. Im Ergebnis möchte man ja insbesondere einen stimmigen Ablauf der Baumaßnahme haben - und zwar insbesondere, nachdem die Baugenehmigungen durch sind.


Ausführung und Betreuung

Ein wesentlicher Bestandteil der SiGeKo-Aufgaben sollte die kontinuierliche Präsenz beim Bauvorhaben vor Ort sein. Idealerweise ist der vor Ort betreuende SiGeKo mit dem Bauvorhaben bereits seit Beginn der Planungsphase vertraut und hat an dessen Genehmigung mitgewirkt.


Die Auswahl eines SiGeKo sollte sich grundsätzlich nach Art des Bauvorhabens in Abstimmung mit seiner Qualifikation richten. Ggf. wird während Bauphasenbeginn ein SiGeKo vor Ort eingearbeitet werden müssen, der bestens mit der Arbeitssicherheit betraut ist. Dessen Einarbeitung ist i. d. R. kurzweiliger und unkritischer zu bewerten, als einen SiGeKo des Planungsbüros mit der Arbeitssicherheit vor Ort zu betrauen.

Der Betreuungsumfang richtet sich nach der Bestellung des SiGeKo und seiner Aufgabendefinition. Davon abhängig sind die ihm zugängig zu machenden Arbeitsplätze zu gestalten. Grundsätzlich hat der SiGeKo keinerlei Weisungsbefugnisse - Ausnahmen stellen hier die Gefahr im Verzug und eine Haverie dar - vorausgesetzt, die Bestellung des SiGeKo exkludiert nicht Letzteres. Formal besitzt ein "Beauftragter" nur dann eine Weisungsbefugnis, wenn dieser "in eigener Verantwortung" handelt.

Für den SiGeKo bedeutet das die schriftliche Bestätigung, Entscheidungsbefugnisse, Weisungsrecht und Vollmacht bzgl. eines finanziellen Budgets zu besitzen (§ 14 Abs. II, Nr. 2 StGB).
Als benefitreich haben sich regelmäßige Berichterstattungen und Meetings zwischen den Gewerken mit der Bauleitung, resp. "Construction-Meetings" ergeben. Stets dabei sollte ein verantwortlicher Repräsentant der Arbeitssicherheit sein, um im Tagesgeschäft mit kurzen Wegen und schnellen Entscheidungen effizient arbeiten zu können. Eine ausgeprägte Kontinuität in der Abstimmung beider Bereiche ist essentiell.

Neben kontinuierlicher Evaluation des SiGe-Plans und erforderlicher Anpassung, macht es bei der Betreuung Sinn, die Verantwortlichen aller Gewerke immer wieder mit der Thematik des SiGe-Plans vertraut zu machen - nicht alle können ihn richtig interpretieren - zumal dieser in seiner Ausführung keiner Normung unterliegt und unterschiedlich gestaltet sein kann.

Die Größe des Bauvorhabens sollte letztlich bestimmen, ob nicht sogar einzelne Sektionen von verschiedenen SiGeKo betreut werden. In jedem Fall muss mit der HSE-Abteilung im Schulterschluss gearbeitet werden, um auftretende Diskrepanzen frühzeitig erkennen und adäquat reagieren zu können.

SiGeKo: Praxis-Kooperationen


Architekt

Vieles spricht bei der Wahl eines SiGeKo für diese Kombination - und nicht weniger dagegen. Einserseits ist eine gute, planerische Kompetenz aufgrund der kurzen Wege und eingespielten Abläufe nahezu gewährleistet. Das verspricht wenig Abstimmungsprobleme und zügige Entscheidungen in den Kernfragen - zumindest in der administrativen Planungs-Phase.


Andererseits wird das Thema der Arbeitssicherheit gerade hier meistens (unbeabsichtigt) vernachlässigt; schließlich haben die Architekten nicht von Haus aus automatisch mit der Arbeitssicherheit zu tun. Was wiederum dazu führt, dass sich beinah zwingend Fachkräfte für Arbeitssicherheit einigen Dingen annehmen müssten - im Anschluss der ganzen Baugenehmigungen.

Der Fokus auf diese Kombination bedeutet aber in der Praxis, dass zwei eigentlich untrennbare Komponenten (SiGeKo & Arbeitssicherheit) über das ganze Projekt hinweg zu Gunsten möglicher, planerischer Abstimmungsabläufe (SiGeKo & Architekt) schon in der Genehmigungsphase getrennt werden. Im Ergebnis beschert das häufig mangelnde Objektivität und Unabhängigkeit, Kostentreiberei durch Prozessverzögerungen und Abstimmungsprobleme in der Praxis (partielle Baustopps) und kann schnell das Gegenteilige des erhofften, effizienten Bauablaufs, bewirken.

Empfehlung: Ohne die Leistungen aus einem klassischen Architektur-Büro zu schmälern; Unabhängigkeit und dauerhaftes Involvieren des SiGeKo in der Praxis sind aus der Praxiserfahrung am besten extern aufgehoben. Das bewahrt die fachlichen Kompetenzen in ihrer Entscheidungsfreiheit vor Interessenkonflikten, ermöglicht die Auswahl ganz spezieller (Bau-)Kenntnisse und separiert zugleich klar trennbar die Haftung in dem Bereich. Zudem sollten die Verträge für SiGeKo ohnehin separat gehalten sein, aufgrund des völlig unterschiedlichen Charakters zur Architektenleistung.


Arbeitssicherheit / HSE

SiGeKo und Arbeitssicherheit. Beides ist untrennbar miteinander verbunden - der SiGeKo muss schließlich einen Großteil der Gewerke-übergreifenden Arbeitssicherheitsmaßnahmen koordinieren.


Aufgrund dieser unabdingbaren Anforderungen an den SiGeKo, liegt die Empfehlung klar auf der Hand: SiGeKo & SiFa/Fasi in einer Person. Das erleichtert die Schnittstellenarbeit vor Ort in der Praxis deutlich und bereits in der Planung kann deutlich tiefer in die Materie Gewerke-übergreifender Arbeitssicherheit gegangen werden. So können spätere, strittige Koordinationsproblematiken zwischen den Gewerken und beispielsweise der Krankoordination oder Bauleitung bereits im Vorwege entschärft, im Idealfall sogar verhindert werden.

Sofern die Voraussetzungen nicht ideal sind, sollte dem SiGeKo ein verantwortlicher Schnittstellen-Profi zur Seite gestellt werden, dessen Funktion die Bekleidung zwischen der Arbeitssicherheit und deren Gesamtkoordination ist. Klassischer Weise ist das die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit - heute häufig der HSE-Manager. Falls diese Kombination fruchtbar, von Vertrauen und guten Absprachen gekennzeichnet sein sollte, darf über alle Harmonie hinweg die aufgrund der Situation gegebene - und mitunter sehr schwierig zu splittende Haftungssituation der Beteiligten nicht vergessen werden. Das bedeutet: Bestellung mit Auftragsbeschreibung und Dokumentation, Dokumentation und nochmals Dokumentation. Und vergessen sie nicht, dass die Zweiteilung der Aufgaben nicht automatisch die Notfallabläufe mit abdeckt - schon gar nicht, wenn der SiGeKo als verantwortlicher Koordinator bestellt ist, ohne Notfallmanagement-Kenntnisse zu besitzen und der HSE-Manager darin firm ist.


Macht der SiGeMa Sinn?


FOLGT: Betrachtung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Managers.

HSE-Manager


FOLGT: Betrachtung des HSE-Managers.

TARGET Zero - Konzept mit Sinn


FOLGT: Betrachtung des Kompetenz-Konzeptes TARGET-Zero. 

Fremdfirmenkoordinator "§ 6"


FOLGT: Betrachtung des Fremdfirmenkoordinators

LEGO Serious Play - Baustelle spielend einrichten und sichern


FOLGT: Betrachtung des LSP-Konzeptes am Bau

Falsche Einsparungen...


Wie Einsparungen immer wieder nach hinten los gehen, hat ein Konsortium gezeigt, das die Zusammenlegung einiger niedersächsischer Kreiskliniken zu einem Größeren Klinikum beschloss..

Vor einiger Zeit hatte ein Konsortium in Niedersachsen den Zusammenschluss einiger Kreiskliniken zu einem Größeren Klinikum beschlossen. Einsparungsmaßnahmen sollten so umgesetzt werden - bei denen man nochmals sparen konnte.

So oder so ähnlich müssen die Verantwortlichen gedacht haben, als sie die Ausschreibungsarbeit eines Architekturbüros umsetzen wollten, bei der deutlich mangelnder Sachverstand von der Materie Klinikum offenbar wurde; keine sinnvolle Struktur in der zentralmedizinischen Aufnahme und Versorgung von Patienten - bestimmte zusammengehörende Strukturen waren auseinander gerissen und hatte in ihrer Reihenfolge keinerlei fachlichen Bezug.

Und irgendwer muss dann noch "Hubschrauber" gerufen haben - und schon war im benachbarten Waldstückchen ein Platz gefunden. Zugegeben; ohne richtigen Zugang zur Klinik - und auch im Winter noch vereist, weil man vieles der sehr spezifischen Versorgungsstrukturen für Hubschrauber- Start & Landeplätze offensichtlich noch gar nicht kannte. Aber nun hatte man ja einen. Leider war damit dann auch die JAR-OPS nicht erfüllt... Die was? Einfach genannt; die Richtlinie für Start- und Landeplätze von Hubschraubern. Das war dann schon sehr dumm. Und sehr teuer - im deutlich 7-stelligen Bereich, allein für die Änderungen... Und jetzt ist der Landeplatz auf dem Klinikdach - und die Struktur wurde auch angepasst. Geht also - wenn auch Einsparungen meist teurer kommen.

Wer also bereits initial sehr ausgeprägte Spargedanken hat, sollte diese an EINER Personengruppe nicht umsetzen wollen - dem Fachpersonal der jeweiligen Branche - gleich, um wen es sich handelt...

Zur Fremdfirmenkoordination


FOLGT: Sicherheit mit Drittanbietern

Pflichtenübertragung für FK


FOLGT: Transparenz für Leitungen 

Archiv

Fehler bei Regallagerungen


FOLGT: Nachtrag Regallagerungen

Weitere Archivnachträge folgen

Gesamtportfoilo - Lösungen einfach finden

SiGeKo & Experten

Für Anbieter

kostenlose Registrierung

Werbemöglichkeiten

Konditionen & Bedingungen

professionelle Präsenz

mein SiGeKo

HSE- & SiGeKo-Seminare

Service

Angebote & Gesuche

Infothek

Clips & Podcasts

Archiv


Arbeitsschutz-Agenturen

über SiGeKo.de

Finden sie uns auch hier